Gesetzliche Krankenversicherung: Der Wechsel


Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung steht grundsätzlich allen Menschen offen. Können sich Freiberufler und Selbstständige freiwillig für die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, sind viele Arbeitnehmer pflichtversichert. Eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung ist demnach nicht möglich. Dennoch ist man als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung nicht an eine bestimmte Krankenkasse gebunden, denn es besteht in Deutschland Wahlfreiheit der gesetzlichen Krankenkasse. Somit ist auch ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Da viele gesetzliche Krankenversicherungen mittlerweile deutschlandweit agieren, stehen Versicherten für den Wechsel zahlreiche verschiedene Möglichkeiten offen. Obwohl der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse seit 2008 bei einheitlich 14,9% liegt, sind die Unterschiede der Kassen dennoch enorm. So bieten einige gesetzliche Krankenkassen eine teilweise Beitragsrückerstattung, wenn keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden. Auch Zuschüsse für Vorsorgeprogramme oder aber die Erstattung der Kosten für alternative Heilmethoden können ein Grund für den Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Auch der Service der Krankenkasse kann sich stark unterscheiden und für viele Menschen ein Grund für den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sein.

Die Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung

Um den Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen zu können, sind allerdings Kündigungsfristen einzuhalten. Grundsätzlich ist die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ablauf von 18 Monaten mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Sofern die Versicherung einen Zusatzbeitrag aufgrund des Gesundheitsfonds erhebt, besteht sogar ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht von ebenfalls zwei Monaten.

Da die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung beim Wechsel einheitlich bleiben, hat der Wechsel innerhalb der GKV kaum Nachteile. Um die gesetzliche Krankenversicherung erneut wechseln zu können, muss jedoch eine Frist von 18 Monaten eingehalten werden.

Wechsel von der GKV in die PKV

Aufgrund der zahlreichen Vorteile, die die private Krankenversicherung bietet, streben viele Versicherte den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung an. Ein Wechsel ist hier jedoch nur möglich, wenn der Versicherte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit wurde. Von der Versicherungspflicht befreit sind nahezu alle Selbstständigen und Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2009 bei 48.600 Euro) sowie Studenten ab dem 30. Lebensjahr können von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren.

Für den Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung muss diese mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Bereits zum übernächsten Monat kann dann die neue private Krankenversicherung abgeschlossen werden, die dann zahlreiche Vorteile bieten kann.

Die Vorteile und Nachteile eines Wechsels zur privaten Krankenversicherung

Versicherte, die für die gesetzliche Krankenversicherung einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung anstreben sollten bedenken, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht am Bruttoeinkommen, sondern anhand des Alters, des Geschlechts sowie eventueller Vorerkrankungen berechnet werden. Daher können insbesondere junge Menschen bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung sparen. Ältere Menschen jedoch oder Menschen mit chronischen Erkrankungen hingegen müssen häufig mit Aufschlägen auf die Versicherungsprämie rechnen.

Ein vorheriges Angebot der privaten Krankenversicherung, welches vor der Kündigung eingeholt wird, kann daher Aufschluss geben, ob der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ist. Zudem ist es möglich, den Versicherungsumfang der privaten Krankenversicherung selbst zu wählen. Im Gegensatz hierzu bietet die gesetzliche Krankenversicherung Standardleistungen, die nur durch den Abschluss privater Zusatzversicherungen erweitert werden können.

Allerdings ist der Preis der privaten Krankenversicherung auch vom Versicherungsumfang abhängig, so dass erweiterte Leistungen bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung auch hier mit höheren Prämien bezahlt werden müssen.

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