Gesetzliche Krankenversicherung für
Selbständige und Freiberufler
Selbständige, Freiberufler und Künstler
können wählen, ob sie eine
gesetzliche
Krankenversicherung oder eine private
Krankenversicherung
abschließen möchten. Für sie besteht die
Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche
Krankenversicherung einzutreten.
Voraussetzung dafür ist, dass sie in den letzten fünf
Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor
dem Ausscheiden ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate gesetzlich
krankenversichert waren.
Freiberufler und Selbständige können bis zu drei
Monate nach Beendigung der Versicherungspflicht eine Aufnahme in die
gesetzliche Krankenversicherung beantragen. Danach ist nur noch eine
private Krankenversicherung möglich.
Beitragsberechnung für Selbständige und
Freiberufler
Die
gesetzliche Krankenversicherung berechnet die
Beiträge
für Selbständige und Freiberufler nach der
Beitragsbemessungsgrenze.
Zum Einkommen gehören nicht nur Einnahmen aus der
selbständigen Tätigkeit, sondern auch Einnahmen aus
Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und in
bestimmtem Umfang auch Renten. Wird ein geringeres Einkommen erzielt,
muss das gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen werden und
die Prämie wird dann reduziert.
Es gibt für Selbständige und Freiberufler einen
ermäßigten und einen erhöhten Beitragssatz.
Zahlt man den ermäßigten Beitragssatz, besteht kein
Anspruch auf Krankengeld. Beim erhöhten Beitragssatz wird in
der Regel ab dem 43. Tag Krankengeld gezahlt. Die Höhe bezieht
sich auf 90 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens.
Vorteile für Selbständige und Freiberufler
in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die
gesetzliche Krankenversicherung muss den Antrag
annehmen,
unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitsstatus. Auch
Antragsteller mit Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten
müssen versichert werden.
Familienangehörige können beitragsfrei mitversichert
werden. Das spart im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung viel
Geld, denn dort muss jede Person einzeln versichert werden.
Auch während einer Schwangerschaft oder der
Elternzeit
leistet die gesetzliche Krankenversicherung vollen Versicherungsschutz.
Der Versicherte braucht für medizinische Versorgung nicht in
finanzielle Vorleistung zu gehen.
Bei sinkendem Einkommen verringern sich auch die
Versicherungsbeiträge, ohne dass sich am Leistungsumfang etwas
ändert. Und ein wichtiger Punkt ist, dass die
Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung mit
zunehmendem Lebensalter stabil bleiben.
Nachteile gegenüber der privaten Krankenversicherung
Die
Beiträge für
Selbständige und
Freiberufler sind bei einer freiwilligen Mitgliedschaft
in der
gesetzlichen Krankenversicherung einkommensabhängig.
Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und umfassen meist weniger
Versicherungsleistungen als bei privaten Krankenversicherungen.
Außerdem kann der Gesetzgeber jederzeit Leistungen aus dem
Leistungskatalog streichen.
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