Gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler


Selbständige, Freiberufler und Künstler können wählen, ob sie eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten. Für sie besteht die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten.

Voraussetzung dafür ist, dass sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate gesetzlich krankenversichert waren.
Freiberufler und Selbständige können bis zu drei Monate nach Beendigung der Versicherungspflicht eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung beantragen. Danach ist nur noch eine private Krankenversicherung möglich.

Beitragsberechnung für Selbständige und Freiberufler

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet die Beiträge für Selbständige und Freiberufler nach der Beitragsbemessungsgrenze.
Zum Einkommen gehören nicht nur Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, sondern auch Einnahmen aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und in bestimmtem Umfang auch Renten. Wird ein geringeres Einkommen erzielt, muss das gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen werden und die Prämie wird dann reduziert.

Es gibt für Selbständige und Freiberufler einen ermäßigten und einen erhöhten Beitragssatz. Zahlt man den ermäßigten Beitragssatz, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Beim erhöhten Beitragssatz wird in der Regel ab dem 43. Tag Krankengeld gezahlt. Die Höhe bezieht sich auf 90 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens.

Vorteile für Selbständige und Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung muss den Antrag annehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitsstatus. Auch Antragsteller mit Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten müssen versichert werden. Familienangehörige können beitragsfrei mitversichert werden. Das spart im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung viel Geld, denn dort muss jede Person einzeln versichert werden.

Auch während einer Schwangerschaft oder der Elternzeit leistet die gesetzliche Krankenversicherung vollen Versicherungsschutz. Der Versicherte braucht für medizinische Versorgung nicht in finanzielle Vorleistung zu gehen.

Bei sinkendem Einkommen verringern sich auch die Versicherungsbeiträge, ohne dass sich am Leistungsumfang etwas ändert. Und ein wichtiger Punkt ist, dass die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung mit zunehmendem Lebensalter stabil bleiben.

Nachteile gegenüber der privaten Krankenversicherung

Die Beiträge für Selbständige und Freiberufler sind bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einkommensabhängig.

Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und umfassen meist weniger Versicherungsleistungen als bei privaten Krankenversicherungen. Außerdem kann der Gesetzgeber jederzeit Leistungen aus dem Leistungskatalog streichen.

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